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Kann ich bekämpfen, dass mir das Gericht nicht geglaubt hat?

betrifft Antragsteller, Gläubiger, Schuldner, Parteien
Ob die Glaubhaftmachung der behaupteten Tatsachen gelungen ist, gehört zur Beweiswürdigung des Gerichts. Es handelt sich dabei nicht um eine rechtliche Beurteilung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.04.2025 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Die Frage, ob die Glaubhaftmachung, also Bescheinigung der behaupteten Tatsachen, gelungen ist oder nicht, stellt das Ergebnis richterlicher Beweiswürdigung und keine rechtliche Beurteilung dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040286 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 24.

Im Gesetz

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