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Kann ich rügen, dass wichtige Beweise nicht aufgenommen wurden?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ob weitere Beweise am festgestellten Sachverhalt noch etwas ändern könnten, beurteilt das Berufungsgericht im Rahmen der Beweiswürdigung. Diese Einschätzung kann das Höchstgericht nicht mehr überprüfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (85 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Es gehört zur Beweiswürdigung, wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass weitere Beweise an dem festgestellten Sachverhalt nichts ändern könnten. Auch diese sogenannte vorgreifende Beweiswürdigung ist in der dritten Instanz nicht überprüfbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 85.

Im Gesetz

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