Zum Inhalt springen

Kann ich vor dem Höchstgericht das Gutachten bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien mit Gutachten
Ob ein Sachverständigengutachten die getroffenen Feststellungen rechtfertigt, gehört zur Beweiswürdigung. Dasselbe gilt für die Frage, ob das Gutachten erschöpfend ist oder ob weitere Fragen an den Sachverständigen zu stellen gewesen wären. Es handelt sich dabei also nicht um eine Rechtsfrage.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 18.03.2026 (150 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die Frage, ob die eingeholten Sachverständigengutachten die von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen rechtfertigen, gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung; ebenso jene, ob die eingeholten Sachverständigengutachten erschöpfend sind oder ob noch weitere Fragen an die Sachverständigen zu stellen gewesen wären.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043163 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 150.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Überprüfung von Sachverständigengutachten
Verfahrensrecht · Bewertung eines Sachverständigengutachtens
Verfahrensrecht · Eignung des gerichtlichen Sachverständigen
Verfahrensrecht · Grenzen der Gutachtensanfechtung
Verfahrensrecht · Überprüfung eines Gutachtens in letzter Instanz