Kann ich ein Sachverständigengutachten beim Höchstgericht bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Ob ein Sachverständigengutachten vollständig und schlüssig ist und ob es ergänzt werden muss, gehört zur Beweiswürdigung. Diese kann der Oberste Gerichtshof nicht überprüfen. Hält das Berufungsgericht den Sachverhalt für noch nicht ausreichend geklärt und beruht das nicht auf einer falschen Rechtsansicht, kann der Oberste Gerichtshof dem nicht entgegentreten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (57 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die Vollständigkeit und Schlüssigkeit eines Sachverständigengutachtens und die allfällige Notwendigkeit einer Ergänzung oder eines Vorgehens nach § 362 Abs 2 ZPO fallen in den Bereich der vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbaren Beweiswürdigung. Wenn das Berufungsgericht den Sachverhalt für noch nicht ausreichend festgestellt erachtet und dies nicht auf einer irrigen Rechtsansicht beruht, kann der Oberste Gerichtshof, der nicht Tatsacheninstanz ist, der Verfahrensergänzung nicht entgegentreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gutachten zum Wert einer Liegenschaft in einem Verfahren über die Festsetzung einer Enteignungsentschädigung.OGH 4 Ob 165/25f, 20.02.2026
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026
- Hier: Zur Testierfähigkeit.OGH 2 Ob 155/24v, 15.10.2024
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
- Werden Feststellungen aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffen, kann der Oberste Gerichtshof die generelle Eignung der gewählten Methode überprüfen, nicht aber das Ergebnis der Anwendung einer an sich geeigneten Methode; siehe RS0127336.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Frage, ob zum Beweis einer strittigen Tatsache ein (weiteres) Sachverständigengutachten erforderlich ist, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung.OGH 8 ObA 61/10v, 18.08.2010
- Die Bemängelung des vom Erstgericht aufgenommenen Sachverständigenbeweises ist eine im Revisionsverfahren unzulässige Beweisrüge.OGH 9 Ob 346/00y, 10.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113643 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 57.
- OGH 3 Ob 25/26m, 29.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 199/25p, 29.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 179/25d, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 176/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 176/25h, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 134/25i, 24.09.2025
- OGH 5 Ob 174/24k, 23.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 155/24y, 13.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 30/25f, 27.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 201/24w, 18.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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