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Wann ist eine Feststellung mit dem Akteninhalt unvereinbar?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nur dann, wenn für eine Feststellung überhaupt keine Grundlage in den Akten besteht. Steht die Feststellung bloß mit einem einzelnen Beweismittel im Widerspruch oder beruht sie auf Schlussfolgerungen, liegt kein solcher Fehler vor. Dass eine mögliche Feststellung nicht getroffen wurde, genügt ebenfalls nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 21.04.2016 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn für eine Feststellung überhaupt keine aktenmäßige Grundlage vorhanden ist (Fasching IV, 318), nicht aber dann, wenn die als aktenwidrig gerügten Feststellungen durch die Aussagen zahlreicher vom Erstgericht vernommener Zeugen gedeckt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043289 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 31.

Im Gesetz

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