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Kann ich noch bekämpfen, was das Gericht über unsere Absicht annahm?

betrifft Kläger, Beklagte, Vertragsparteien
Wenn das Gericht aus bestimmten Umständen darauf schließt, was die Beteiligten beabsichtigt haben, ist das eine Feststellung über Tatsachen. Solche Feststellungen können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht mehr angreifen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (69 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Der Schluss von bestimmten Tatsachen auf die Absicht der Parteien ist als tatsächliche Feststellung zu werten (früher gegenteilig: 2 Ob 419/52).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 69.

Im Gesetz

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