Kann der Oberste Gerichtshof die festgestellte Absicht noch überprüfen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Prozesses
Ob jemand beim Abgeben einer Erklärung eine bestimmte Absicht hatte oder nicht, ist eine Tatsachenfrage. Der Oberste Gerichtshof überprüft solche Feststellungen nicht mehr.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Die Feststellung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins einer bestimmten Absicht dessen, der eine Willenserklärung abgibt, ist eine im Revisionsverfahren nicht mehr überprüfbare Tatfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: zur ReparaturabsichtOGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025
- Hier: Scheingeschäft.OGH 10 ObS 96/24a, 11.02.2025
- Hier: Feststellung, dass dem Beklagten bei Abschluss der Vereinbarung seine Haftung bewusst war.OGH 8 Ob 3/15x, 26.02.2015
- Ob von Vertragsteilen Erklärungen nur zum Schein abgegeben wurden, ist keine Rechts-, sondern eine vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüfbare Tatsachenfrage.OGH 8 ObA 82/11h, 26.07.2012
- Hier: Zur Erwachsenenadoption im Sinn des §180a Abs1 ABGB.OGH 1 Ob 156/04d, 12.08.2004
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kartellrechtliches Rekursverfahren.OGH 16 Ok 5/98, 18.06.1998
- Hier: Die Feststellung des Willens des Erblassers ist grundsätzlich Tatfrage und nicht revisibel.OGH 7 Ob 519/89, 23.02.1989
- Hier: Absicht, nach den vereinbarten Fristen dürfe nicht mehr geliefert werden, ist Tatfrage (§ 919 ABGB, § 376 HGB).OGH 2 Ob 567/78, 30.01.1979
- Hier: Absicht, in Zukunft einen bestimmten Vertrag abschließen zu wollen.OGH 5 Ob 321/77, 24.01.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 24.
- OGH 1 Ob 90/25d, 09.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 96/24a, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 226/22z, 27.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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