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Kann ich noch prüfen lassen, ob mein Schweigen Zustimmung war?

betrifft Vertragsparteien, Mieter, Vermieter, Miteigentümer
Ja. Ob ein Verhalten oder ein Schweigen als stillschweigende Zustimmung, als Verzicht oder als Verlängerung eines Vertrags zu werten ist, gehört zur rechtlichen Beurteilung. Diese Frage können Sie daher auch noch vom Obersten Gerichtshof überprüfen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (74 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1960)

Die Beurteilung konkludenter Handlungen fällt in das Gebiet der rechtlichen Beurteilung (vgl 1 Ob 93/59 = EvBl 1959/218 ua).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 74.

Im Gesetz

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