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Kann ich bekämpfen, dass mein Verhalten als Zustimmung gilt?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Vertragspartner
Ja. Ob aus den festgestellten Tatsachen eine stillschweigende Willenserklärung abzuleiten ist, gehört zur rechtlichen Beurteilung und nicht zur Feststellung des Sachverhalts. Sie können diese Frage daher im Rechtsmittel als Rechtsfrage aufgreifen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Beurteilung des Vorliegens einer schlüssigen Willenserklärung aufgrund konkret festgestellter Tatsachen ist der rechtlichen Beurteilung zuzurechnen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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