Zum Inhalt springen

Kann mein Schweigen als Zustimmung gewertet werden?

betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Konsumenten
Ausnahmsweise ja, doch ist dabei Zurückhaltung geboten. Ihr Schweigen kann als Zustimmung gelten, wenn eine Ablehnung im erkennbar wichtigen Interesse der anderen Seite geboten und für Sie ohne ernstliche Mühe möglich war. Das kommt vor allem innerhalb bestehender Rechtsbeziehungen in Betracht, in denen die Gegenseite mit einer Antwort rechnen durfte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1964)

Bei der Beurteilung des verpflichtenden Stillschweigens ist zwar Zurückhaltung geboten, doch ist seine Deutung als Annahme namentlich dann gerechtfertigt, wenn die Ablehnung durch erkennbar wichtige Interessen des Vorschlagenden, namentlich innerhalb bereits bestehender Rechtsverhältnisse, geboten und ohne ernstliche Behelligung des schweigenden Partners möglich war, wenn ferner die Gegenseite auf die Beantwortung rechnen und bei Ausbleiben der Antwort Grund zur Annahme haben konnte, daß man mit dem Vorschlage einverstanden sei und alles in Ordnung gehe.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014120 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung im Geschäftsverkehr
Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung
Vertragsrecht · Ausnahmen beim Schweigen als Zustimmung
Vertragsrecht · Schweigen trotz Pflicht zum Reden
Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung