Gilt mein Schweigen als Zustimmung zu einem Vertrag?
betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein, allein daraus, dass Sie laufend miteinander Geschäfte machen, folgt das nicht. Ihr Schweigen zählt nur dann als Zustimmung, wenn sich zwischen Ihnen eingespielt hat, dass so vorgegangen wird. Ausnahmsweise gilt es auch, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte hätten antworten müssen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Aus der Tatsache allein, dass unter den Parteien eine laufende Geschäftsverbindung bestand, kann ein Vertragsbeschluss durch Stillschweigen nur hergeleitet werden, wenn das Schweigen durch die bisherigen Gepflogenheiten der Partner im Rahmen einer Geschäftsverbindung in diesem Sinn geprägt worden wäre (wenn sich in der Geschäftsverbindung etwa der einseitige Abruf von Vertragsleistungen eingespielt hätte).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Widerruf“ einer Kündigung des Versicherungsvertrags. Das Unterbleiben der Zurückweisung eines während des noch aufrechten Versicherungsverhältnisses erklärten „Widerrufs“ einer zuvor wirksam erfolgten Kündigung, ist als Zustimmung zu dem darin gelegenen Anbot auf Fortführung des bisherigen Versicherungsverhältnisses anzusehen.OGH 7 Ob 86/16x, 15.06.2016
- Nur unter besonderen Umständen, wenn nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte hätte geantwortet werden müssen, wird Stillschweigen als Einverständnis gewertet.OGH 1 Ob 204/98a, 28.07.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 7 Ob 86/16x, 15.06.2016, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
HGB §346 C; HGB §362
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