Zum Inhalt springen

Gilt mein Schweigen als Zustimmung zu einem Vertrag?

betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer
Nein, allein daraus, dass Sie laufend miteinander Geschäfte machen, folgt das nicht. Ihr Schweigen zählt nur dann als Zustimmung, wenn sich zwischen Ihnen eingespielt hat, dass so vorgegangen wird. Ausnahmsweise gilt es auch, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte hätten antworten müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 15.06.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Aus der Tatsache allein, dass unter den Parteien eine laufende Geschäftsverbindung bestand, kann ein Vertragsbeschluss durch Stillschweigen nur hergeleitet werden, wenn das Schweigen durch die bisherigen Gepflogenheiten der Partner im Rahmen einer Geschäftsverbindung in diesem Sinn geprägt worden wäre (wenn sich in der Geschäftsverbindung etwa der einseitige Abruf von Vertragsleistungen eingespielt hätte).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0062161 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

HGB §346 C; HGB §362

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung
Vertragsrecht · Schweigen trotz Pflicht zum Reden
Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung
Vertragsrecht · Ausnahmen beim Schweigen als Zustimmung
Vertragsrecht · Schweigen ist keine Zustimmung