Wer entscheidet, ob etwas geschenkt oder nur geliehen war?
betrifft Erben, Beschenkte, Geschenkgeber, Angehörige
Ob jemand etwas schenken wollte, stellen die ersten beiden Instanzen als Tatsache fest. Das gilt auch für die Frage, ob die innere Absicht zu schenken im Einzelfall vorlag. Beim Obersten Gerichtshof können Sie diese Feststellung nicht mehr bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Die Feststellung der Schenkungsabsicht ist eine Tatsachenfeststellung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die subjektive Voraussetzung des Schenkungstatbestands im Einzelfall vorliegt, gehört in das Gebiet der Tatsachenfeststellungen.OGH 10 Ob 33/08p, 22.04.2008
- Feststellung einer ausdrücklichen Schenkungserklärung.OGH 7 Ob 282/65, 09.12.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043441 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 5 Ob 189/19h, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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