Ist es eine Rechtsfrage, ob eine Beziehung ehewidrig war?
betrifft Ehegatten, Scheidungsparteien
Ob zwischen zwei Personen eine ehewidrige Beziehung besteht, ist keine Tatsache, sondern eine rechtliche Bewertung. Sie wird auf Grundlage der festgestellten Tatsachen beantwortet.
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Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Ob zwischen zwei Personen ehewidrige Beziehungen bestehen, ist eine Rechtsfrage, die auf Grund der festgestellten Tatsachen zu lösen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 173/25g, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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