Was ist überhaupt ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen?
betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner
Ein Rechtsverhältnis ist die durch den vorgetragenen Sachverhalt bestimmte rechtliche Beziehung von Personen zueinander oder von Personen zu Sachen. Auch einzelne Folgen einer solchen Beziehung zählen dazu, etwa eine einzelne Forderung oder ein daraus abgeleiteter Anspruch.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ein Rechtsverhältnis ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen; ferner aber auch einzelne rechtliche Folgen einer solchen Beziehung wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einer Klage auf Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit nachträglicher Änderungen einer Stiftungserklärung (§ 33 Abs 2 S 1 PSG) ist eine Rechtsbeziehung zwischen mehreren Personen zu klären: den Personen, die die Stiftungserklärung geändert (oder zu ändern beabsichtigt) haben; der Privatstiftung, deren Stiftungserklärung geändert wurde (oder geändert werden sollte), deren Rechtsgrundlage also fraglich ist; und den Personen, deren Rechte und Pflichten gegenüber der Privatstiftung durch die (beabsichtigte) Änderung geändert wurden (oder geändert werden sollten).OGH 17 Ob 13/25y, 15.12.2025
- Hier: Vertragliche Vereinbarung über die künftige Bemessung der Höhe der geschuldeten Verdienstentgangszahlungen.OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022
- Auch einzelne rechtliche Beziehungen, die nur Ausfluss eines weitergehenden Rechtsverhältnisses sind oder einzelne rechtlichen Folgen einer solchen Rechtsbeziehung, wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche, können Gegenstand einer Feststellungsklage sein.OGH 2 Ob 61/19p, 30.01.2020
- Als Rechtsverhältnis wird eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt konkretisierte rechtlich geregelte privatrechtliche Beziehung zwischen den Streitteilen verstanden, die im Zeitpunkt der Entscheidung bereits bestehen muss, um "gegenwärtig" zu sein.OGH 6 Ob 335/00h, 22.02.2001
- Hier: Die Frage, ob das Rechtsverhältnis zwischen den Streitteilen dahin auszulegen ist, dass auch die Hinterlegung beim Notar eine Bezahlung darstellt, stellt eine im konkreten Fall feststellungsfähige Aufklärung des zwischen den Streitparteien bestehenden Rechtsverhältnisses dar.OGH 7 Ob 270/99b, 27.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 15.
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 94/23y, 18.03.2024
- OGH 6 Ob 147/22v, 18.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 212/21v, 09.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 73/18w, 25.01.2019, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 99/17w, 23.10.2017
Im Gesetz
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