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Was ist überhaupt ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Personen?

betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner
Ein Rechtsverhältnis ist die durch den vorgetragenen Sachverhalt bestimmte rechtliche Beziehung von Personen zueinander oder von Personen zu Sachen. Auch einzelne Folgen einer solchen Beziehung zählen dazu, etwa eine einzelne Forderung oder ein daraus abgeleiteter Anspruch.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Ein Rechtsverhältnis ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen; ferner aber auch einzelne rechtliche Folgen einer solchen Beziehung wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039223 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 15.

Im Gesetz

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