Wie stellt das Gericht fest, dass unsere Ehe gescheitert ist?
betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, beurteilt das Gericht als Rechtsfrage. Die Ursachen der Zerrüttung müssen dagegen als Tatsachen festgestellt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ob eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, stellt eine Rechtsfrage dar, dagegen muss die Ursache der Zerrüttung festgestellt werden (hier §§ 50, 51 EheG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob noch eine Vertiefung der Zerrüttung als möglich anzusehen ist oder bereits ausgeschlossen werde kann, ist ebenso wie die Gewichtung des beiderseitigen Fehlverhaltens eine Frage des Einzelfalls, die mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht revisibel ist.OGH 1 Ob 45/02b, 22.03.2002
- Bringt ein Teil eine Ehescheidungsklage ein, dann wird daraus wohl in aller Regel der Schluss zu ziehen sein, dass der Kläger die Ehe subjektiv für unheilbar zerrüttet hält.OGH 4 Ob 1621/95, 19.09.1995
- Ob ein Ehegatte die Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, ist irrevisible Tatsachenfeststellung.OGH 8 Ob 597/92, 24.09.1992
- Hier: Geht es um die Wertung, ob die wesentlichen Grundlagen für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört haben, handelt es sich um Tatsachenfeststellungen auf Grund irrevisibler Beweiswürdigung.OGH 7 Ob 713/88, 15.12.1988
- Ebenso: Wann die Zerrüttung eingetreten ist.OGH 6 Ob 513/88, 25.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043432 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 34.
- OGH 4 Ob 173/25g, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 229/23x, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 19/23d, 24.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 236/22b, 17.01.2023, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 84/22t, 18.05.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 2/21g, 22.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 193/18p, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/18g, 18.07.2018
- OGH 8 Ob 88/17z, 24.08.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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