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Kann der Oberste Gerichtshof die Ursache des Schadens überprüfen?

betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Rechtsmittelwerber
Ob ein Verhalten den Schaden verursacht hat, entscheiden die ersten beiden Instanzen als Tatfrage. Der Oberste Gerichtshof darf diese Feststellung nicht mehr überprüfen. In dritter Instanz können Sie diesen Punkt daher nicht mehr bekämpfen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (104 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die Bejahung oder Verneinung des den Schadenersatzanspruch begründenden Kausalzusammenhanges ist Tatsachenfeststellung und als solche der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 104.

Im Gesetz

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