Kann der Oberste Gerichtshof die Ursache des Schadens überprüfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Rechtsmittelwerber
Ob ein Verhalten den Schaden verursacht hat, entscheiden die ersten beiden Instanzen als Tatfrage. Der Oberste Gerichtshof darf diese Feststellung nicht mehr überprüfen. In dritter Instanz können Sie diesen Punkt daher nicht mehr bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (104 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Die Bejahung oder Verneinung des den Schadenersatzanspruch begründenden Kausalzusammenhanges ist Tatsachenfeststellung und als solche der Beurteilung durch das Revisionsgericht entzogen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob zwischen einem bestimmten Ereignis und später aufgetretenen Folgen der natürliche Kausalzusammenhang gegeben ist, eine reine Tatsachenfrage.OGH 8 Ob 82/87, 16.02.1988
- Die Bejahung des naturwissenschaftlichen Ursachenzusammenhanges gehört in das Gebiet der Beweiswürdigung. Er kann regelmäßig nicht mit mathematischer Exaktheit nachgewiesen werden. Zur Begründung eines Ersatzanspruches genügt der Nachweis der Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhanges, wobei die Frage ob ein solcher Wahrscheinlichkeitsgrad erreicht ist, dem Gebiet der Beweiswürdigung angehört.OGH 8 Ob 106/79, 13.09.1979
- Hier: Natürliche KausalitätOGH 8 Ob 161/78, 25.10.1978
- Natürliche KausalitätOGH 7 Ob 113/72, 26.04.1972
- Tatsächliche KausalitätOGH 7 Ob 115/62, 05.09.1962
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Die Frage des Kausalzusammenhanges ist eine Rechtsfrage.OGH 2 Ob 917/52, 04.02.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 104.
- OGH 3 Ob 165/25y, 17.12.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 34/20s, 17.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 69/16b, 30.08.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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