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Entscheidet das Gericht ohne Gutachten, ob Werbung irreführt?

betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsument, Werbetreibende
Ob eine Werbeaussage in die Irre führen kann, beurteilt das Gericht als Rechtsfrage. Es darf dabei Erfahrungssätze zugrunde legen, ohne sie erst durch Beweise zu klären. Das gilt nicht nur für Erfahrungen, die jeder Mensch hat, sondern auch für Fachwissen des Richters.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidung Erfahrungssätze ohne Beweisaufnahmen zugrundezulegen. Dies gilt nicht nur für (notorische) Erfahrungssätze des täglichen Lebens, die jedem Menschen bekannt sind, sondern auch für Erfahrungssätze, die auf einem Fachwissen des Richters beruhen. - "Blütenblattmarke"

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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