Entscheidet das Gericht ohne Gutachten, ob Werbung irreführt?
betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Konsument, Werbetreibende
Ob eine Werbeaussage in die Irre führen kann, beurteilt das Gericht als Rechtsfrage. Es darf dabei Erfahrungssätze zugrunde legen, ohne sie erst durch Beweise zu klären. Das gilt nicht nur für Erfahrungen, die jeder Mensch hat, sondern auch für Fachwissen des Richters.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidung Erfahrungssätze ohne Beweisaufnahmen zugrundezulegen. Dies gilt nicht nur für (notorische) Erfahrungssätze des täglichen Lebens, die jedem Menschen bekannt sind, sondern auch für Erfahrungssätze, die auf einem Fachwissen des Richters beruhen. - "Blütenblattmarke"
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beweis eines abweichenden Erfahrungsssatzes ist nur dann aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet.OGH 17 Ob 27/11m, 12.06.2012
- Den Gerichten steht es zu, auch Erfahrungssätze im Rahmen ihres Fachwissens heranzuziehen.OGH 8 Ob 44/09t, 19.05.2009
- Hier: Referenzliste.OGH 4 Ob 259/97k, 09.09.1997
- Setzt das Verständnis eines Begriffes keinerlei Fachkenntnisse voraus, so ist seine Beurteilung auch dann eine Rechtsfrage, wenn sich die Aussage an Fachkreise richtet.OGH 4 Ob 259/97k, 09.09.1997
- Was unter "führend" zu verstehen ist, kann auch dann aufgrund der Erfahrungen des täglichen Lebens beurteilt werden, wenn sich die Aussage an Fachkreise (hier: Küchenfachhändler) richtet. Das Verständnis dieses Begriffes setzt keinerlei Fachkenntnisse voraus.OGH 4 Ob 2192/96y, 12.08.1996
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- Vorhandene Erfahrungssätze sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Der Beweis der Unrichtigkeit von Erfahrungssätzen ist grundsätzlich zulässig.OGH 4 Ob 51/95, 13.06.1995
- Wo hingegen dem Richter die erforderliche Erfahrung fehlt, sieht es die Rechtsprechung als notwendig an, dass zur Beurteilung der Frage, welche Wirkung eine bestimmte Werbung auf die interessierten Verkehrskreise hat, Beweise aufgenommen werden.OGH 4 Ob 39/95, 25.04.1995
- Auch nach der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden Ansicht können die (Tatrichter) Richter jedenfalls dann ohne fremde Hilfe, also ohne Beweisaufnahme, feststellen, was der Verkehr denkt, wenn sie dem von der Werbung angesprochenen Verkehrskreis angehören.OGH 4 Ob 132/89, 07.11.1989
- Daneben steht es aber auch den Parteien frei, Erfahrungssätze zu behaupten und unter Beweis zu stellen.OGH 4 Ob 43/89, 09.05.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 4 Ob 152/23s, 19.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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