Zum Inhalt springen

Darf ich in der Revision überhaupt neue Tatsachen vorbringen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nur eingeschränkt. Neues dürfen Sie ausschließlich zur Stützung oder Bekämpfung der Rüge vorbringen, das Verfahren sei ungültig oder mangelhaft gewesen. Für alle anderen Anfechtungsgründe, insbesondere für den Sachverhalt selbst, bleibt es beim Verbot.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1957)

Die gesetzliche Einschränkung des Neuerungsverbotes bezieht sich nur auf die Anfechtungsgründe der Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, nicht aber auf sonstige Anfechtungsgründe, insbesondere nicht auf die Tatbestandsseite.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043575 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rekurs
Verfahrensrecht · Neuerungsverbot im Rekursverfahren
Verfahrensrecht · Neue Tatsachen im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Grenze des Neuerungsverbots