Zum Inhalt springen

Gilt das Verbot neuer Tatsachen auch beim Rekurs?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Ja. Auch im Rekursverfahren dürfen Sie keine neuen Tatsachen und Beweismittel vorbringen. Ausgenommen sind Umstände, die das Gericht ohnehin von Amts wegen beachten muss, etwa die Voraussetzungen für das Verfahren selbst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Das Neuerungsverbot gilt auch im Rekursverfahren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 32.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Neues Vorbringen zu Prozessvoraussetzungen
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rechtsmittel
Exekution · Neuerungsverbot im Exekutionsrekurs
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rekurs
Verfahrensrecht · Neue Tatsachen nach Zurückweisung der Klage