Gilt das Verbot neuer Tatsachen auch beim Rekurs?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Ja. Auch im Rekursverfahren dürfen Sie keine neuen Tatsachen und Beweismittel vorbringen. Ausgenommen sind Umstände, die das Gericht ohnehin von Amts wegen beachten muss, etwa die Voraussetzungen für das Verfahren selbst.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Das Neuerungsverbot gilt auch im Rekursverfahren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Revisionsrekurs.OGH 1 Ob 110/18k, 17.07.2018
- Hier: Ablehnungsverfahren.OGH 9 Ob 47/14y, 22.07.2014
- Tatsachen und Beweismittel, die jederzeit von Amts wegen zu beachtende Umstände (Prozessvoraussetzungen udgl) betreffen, können dem § 482 ZPO naturgemäß nicht unterliegen.OGH 10 ObS 11/09d, 12.05.2009
- Davon ausgenommen sind von Amts wegen zu beachtende Umstände, etwa auch Prozessvoraussetzungen.OGH 8 ObA 47/04a, 28.04.2005
- Hier: ProvisorialverfahrenOGH 6 Ob 754/82, 22.09.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042091 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 32.
- OGH 3 Ob 11/26b, 23.02.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 111/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 202/24w, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Nc 6/25k, 11.03.2025
- OGH 1 Ob 116/24a, 25.09.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 9 Ob 61/24x, 23.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 7/24f, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 4/24x, 13.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 68/21p, 21.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen zu Prozessvoraussetzungen
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rechtsmittel
Exekution · Neuerungsverbot im Exekutionsrekurs
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rekurs
Verfahrensrecht · Neue Tatsachen nach Zurückweisung der Klage