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Kann ich im Rechtsmittel noch neue Tatsachen vorbringen?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Auch wenn Sie sich gegen eine einstweilige Verfügung wehren, dürfen Sie im Rechtsmittel keine neuen Tatsachen und Beweise mehr vorbringen. Es zählt nur, was bereits vorher im Verfahren vorgekommen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 17.09.2026 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Das Neuerungsverbot gilt auch im Rechtsmittelverfahren gegen eine einstweilige Verfügung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002445 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 45.

Im Gesetz

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