Zählt es als Tatsache, wenn das Urteil von einem Kauf spricht?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Verfahrens
Rechtsbegriffe müssen im Verfahren grundsätzlich nicht bewiesen werden. Einfache Begriffe wie Kauf oder Miete sind aber in die Alltagssprache übergegangen. Wenn ein Gericht sie verwendet, kann darin zugleich die Feststellung von Tatsachen liegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Rechtsbegriffe als Bestandteile von Rechtssätzen sind grundsätzlich kein Gegenstand des Beweises. Gewisse einfache Rechtsbegriffe sind aber in den allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens übergegangen und werden hier vereinfachend für typische, immer wiederkehrende Tatsachenabläufe verwendet, zB Kauf, Miete, etc, sodass die Verwendung dieser Begriffe in einer Entscheidung auch die Feststellung von Tatsachen beinhalten kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Negativfeststellung einer "Vereinbarung".OGH 4 Ob 98/24a, 18.03.2025
- "Feststellung" zu "keiner Erteilung eines Arbeitsauftrag".OGH 1 Ob 62/24k, 27.05.2024
- Hier: Feststellung der Tätigkeit des Verpflichteten als faktischer Geschäftsführer als zusammenfassende Beschreibung eines Tatsachenkomplexes.OGH 9 ObA 73/14x, 22.07.2014
- Hier: Feststellung einer „Vereinbarung“.OGH 3 Ob 217/11z, 22.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043593 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 4 Ob 157/24b, 22.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 62/24k, 27.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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