Kann ich vor Gericht eine rechtliche Wertung zugestehen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Verfahrens
Rechtliche Bewertungen können Sie im Verfahren nicht wirksam zugestehen. Verwenden Sie aber einfache und eindeutige Begriffe des täglichen Lebens, gelten die dahinterstehenden Tatsachen als zugestanden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Rechtliche Qualifikationen können nicht Gegenstand eines prozessualen Geständnisses sein. Verwenden aber die Parteien in ihrem Geständnis einfache und eindeutige Rechtsbegriffe des täglichen Lebens, gelten die dem Rechtsbegriff zugrundeliegenden Tatsachen als zugestanden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zugeständnis der "Zahlungsunfähigkeit" durch einen anwaltlich vertretenen, selbst rechtskundigen und insbesondere als Steuerberater einschlägig tätigen Beklagten.OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025
- Für Personen, die mit dem Pensionsversicherungsrecht vertraut sind und damit auch für die gemäß § 40 Abs 1 Z 3 ASGG für die Sozialversicherungsträger einschreitenden qualifizierten Vertreter ist der Rechtsbegriff Berufsschutz geläufig und eindeutig, dass insoweit die dem Rechtsbegriff zugrunde gelegten Tatsachen als zugestanden gelten.OGH 10 ObS 131/24y, 11.02.2025
- „Außerstreitstellung“ der Passivlegitimation.OGH 2 Ob 26/19s, 24.06.2019
- Hier: War ausschließlich die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Kläger im eigenen Namen bestimmte Ansprüche geltend machen konnten, ist die „Außerstreitstellung“ der Aktivlegitimation unerheblich.OGH 4 Ob 18/13w, 18.06.2013
- Auch nicht das Bestehen eines Rechtsverhältnisses.OGH 3 Ob 57/10v, 30.06.2010
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Gegenstand einer Außerstreitstellung nach § 267 ZPO können nur Tatsachenbehauptungen sein, aber nicht Rechtsausführungen oder das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechtsverhältnissen.OGH 6 Ob 138/09a, 19.03.2010
- Hier: Wirksamkeit einer Kündigung.OGH 9 ObA 118/01w, 19.09.2001
- Eine Frage der rechtlichen Beurteilung kann nicht Gegenstand einer Außerstreitstellung sein.OGH 9 ObA 118/01w, 19.09.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 23.
- OGH 6 Ob 237/24g, 24.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 157/24b, 22.10.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 10 obs 123/23w, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 97/23f, 16.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 70/19f, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 85/19v, 23.09.2019, Fall aus Tirol
- OGH 3 Ob 47/16g, 18.05.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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