Ist es eine Tatsache oder eine Rechtsfrage, was jemand wusste?
betrifft Kläger, Beklagter, Gläubiger, Schuldner
Was jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich wusste, welche Vorstellungen er hatte und welche Ziele er verfolgte, gehört zu den Tatsachenfeststellungen. Die Bewertung, dass ihm bei zumutbarer Aufmerksamkeit etwas hätte bewusst sein müssen, ist dagegen eine rechtliche Beurteilung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Die Annahme, dass eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Umstände kannte oder nicht, gewisse Vorstellungen besaß oder nicht und willensmäßig konkrete Zielsetzungen verfolgte oder nicht, gehört in den Bereich der Tatsachenfeststellungen. Die Wertung, dass einer Person unter Anwendung der ihr zumutbaren Aufmerksamkeit und bei dem von ihr zu vertretenden Beurteilungsvermögen bestimmte Umstände hätten bewusst sein müssen, ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob der (haftpflichtversicherte) Täter die Schadenszufügung in Kauf genommen hat, ist eine Tatfrage.OGH 7 Ob 27/87, 30.07.1987
- Tatsachenfeststellung, dass der Schuldner in Benachteiligungsabsicht gehandelt hat und dem beklagten Vertragspartner dies bekannt war.OGH 4 Ob 581/82, 14.12.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 1 Ob 62/23h, 23.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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