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Muss ich beweisen, dass die Gegenseite Bescheid gewusst hat?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien, Arbeitnehmer
Ob jemand etwas tatsächlich gewusst hat, ist eine Tatsachenfrage und muss bewiesen werden. Ob jemand etwas hätte wissen müssen, beurteilt dagegen das Gericht rechtlich. Dafür genügt es, die Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Tatsache bekannt sein musste.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Frage, ob eine bestimmte Tatsache einer Partei hätte bekannt sein müssen, ob also die Unkenntnis Fahrlässigkeit bedeutet, ist dem Bereich der rechtlichen Beurteilung zuzuordnen. Die Aussage hingegen, eine Person habe von der Unrichtigkeit einer bestimmten Behauptung gewusst, beinhaltet eine Tatsachenfeststellung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031795 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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