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Kann ich die Feststellung bekämpfen, dass ich etwas gewusst habe?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Ob jemand von einem bestimmten Sachverhalt Kenntnis hatte, ist eine Tatfrage. Sie wird von den Untergerichten im Rahmen der Beweiswürdigung entschieden. Ob in der Unkenntnis ein Verschulden liegt, ist dagegen eine Rechtsfrage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Ob jemand Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt hat, ist eine Tatfrage, die entsprechende Feststellung ist das Ergebnis der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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