Kann ich die Feststellung bekämpfen, dass ich etwas gewusst habe?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Ob jemand von einem bestimmten Sachverhalt Kenntnis hatte, ist eine Tatfrage. Sie wird von den Untergerichten im Rahmen der Beweiswürdigung entschieden. Ob in der Unkenntnis ein Verschulden liegt, ist dagegen eine Rechtsfrage.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.05.2023 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ob jemand Kenntnis von einem bestimmten Sachverhalt hat, ist eine Tatfrage, die entsprechende Feststellung ist das Ergebnis der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanzen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kenntnis der Alkoholisierung des Lenkers durch den verletzten Mitfahrer.OGH 8 Ob 213/77, 31.01.1978
- Ob eine bestimmte Tatsache einer Partei hätte bekannt sein müssen, ob also in ihrer Unkenntnis ein Verschulden liegt, ist jedoch Rechtsfrage (so auch JBl 1956,211, SZ 35/20).OGH 8 Ob 45/71, 06.04.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 1 Ob 62/23h, 23.05.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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