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Was muss in meinem Einspruch gegen einen Gerichtsbeschluss stehen?

betrifft Rechtsmittelwerber, Beteiligte, Eltern
Sie müssen erkennbar machen, welche Entscheidung Sie bekämpfen und warum Sie sich dadurch benachteiligt fühlen. Es genügt nicht, nur die gesetzlichen Anfechtungsgründe aufzuzählen oder anzukündigen, dass Sie ein Rechtsmittel erheben werden. Fehlen solche Angaben ganz, weist das Gericht Ihr Rechtsmittel zurück.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 22.12.2021 (119 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Wenn auch im Rekursverfahren weder Rekursantrag noch Rekursgründe erforderlich sind, so muss doch verlangt werden, dass der Rechtsmittelwerber angibt, inwieweit er sich durch den angefochtenen Beschluss beschwert erachtet, welchem Erfordernis durch die bloße Anführung der gesetzlichen Anfechtungsgründe nicht Genüge getan wird. Das vollständige Fehlen entsprechender Angaben führt zur Zurückweisung des Rechtsmittels (3 Ob 130/65).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006674 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 119.

Im Gesetz

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