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Kann ich wegen der Bewertung meines Verschuldens zum Höchstgericht?

betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte, Schädiger
Ob eine bestimmte Maßnahme im Einzelfall zumutbar gewesen wäre und ob ihr Unterbleiben grobe Fahrlässigkeit bedeutet, ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hat keine allgemeine Bedeutung und rechtfertigt daher keine Anrufung des Höchstgerichts.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Inwieweit im Einzelfall eine bestimmte Maßnahme zumutbar gewesen wäre und inwieweit das Unterlassen einer solchen Maßnahme grobe Fahrlässigkeit begründen könnte, ist eine Frage, die, mangels allgemeiner Bedeutung, eine Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht rechtfertigen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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