Kann ich wegen der Bewertung meines Verschuldens zum Höchstgericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte, Schädiger
Ob eine bestimmte Maßnahme im Einzelfall zumutbar gewesen wäre und ob ihr Unterbleiben grobe Fahrlässigkeit bedeutet, ist eine Frage des Einzelfalls. Sie hat keine allgemeine Bedeutung und rechtfertigt daher keine Anrufung des Höchstgerichts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Inwieweit im Einzelfall eine bestimmte Maßnahme zumutbar gewesen wäre und inwieweit das Unterlassen einer solchen Maßnahme grobe Fahrlässigkeit begründen könnte, ist eine Frage, die, mangels allgemeiner Bedeutung, eine Revision nach § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht rechtfertigen könnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beurteilung des groben Verschuldens bei Prospektkontrollortätigkeit.OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024
- Ob und inwieweit den Lieferanten aus seinem Werklieferungsvertrag Warnpflichten treffen, kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden.OGH 9 Ob 109/03z, 17.03.2004
- Hier: Beurteilung der Warnpflicht des Unternehmers im Einzelfall.OGH 7 Ob 1004/89, 27.04.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043675 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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