Kann ich zum Höchstgericht, wenn die Feststellungen unklar sind?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wie die Feststellungen in einem Urteil im Einzelfall zu verstehen sind, ist in der Regel keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Sie können damit deshalb meist nicht an das Höchstgericht herantreten.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (115 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Die Auslegung der Urteilsfeststellungen im Einzelfall ist regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung der Feststellungen eines Strafurteils zur Beurteilung des Umfangs der Bindungswirkung im EinzelfallOGH 6 Ob 177/24h, 16.09.2025
- Hier: Auslegung von Feststellungen zum merkantilen Minderwert.OGH 4 Ob 13/25b, 11.09.2025
- Dies gilt auch für die Auslegung von Bescheinigungsergebnissen im Provisorialverfahren.OGH 4 Ob 100/24w, 22.10.2024
- Hier: Auslegungen von Feststellungen bezüglich Schadenshöhe.OGH 2 Ob 191/23m, 14.12.2023
- Solange keine unvertretbare Fehlbeurteilung vorliegt.OGH 4 Ob 118/22i, 23.09.2022
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich bei außerhalb der Feststellungen vorzufindenden Urteilsausführungen und Tatsachenfeststellungen handelt, kommt es im konkreten Einzelfall auf die Qualität der Aussage in den Entscheidungsgründen eines Urteils an (vgl 10 ObS 67/17a)OGH 10 ObS 60/21b, 29.07.2021
- Dies betrifft auch die Frage, ob eine einzelne Ausführung in einem Urteil eine Tatsachenfeststellung ist, oder nicht.OGH 10 ObS 60/21b, 29.07.2021
- Hat das Berufungsgericht die (unbekämpften oder nach Beweisrüge übernommenen) Feststellungen des Erstgerichts abweichend von ihrem eindeutigen Sinngehalt interpretiert, beurteilt es den Sachverhalt rechtlich unrichtig. In einem solchen Fall ist bei Behandlung der Rechtsrüge von den Feststellungen des Erstgerichts auszugehen.OGH 2 Ob 50/18v, 29.01.2019
- Zur Frage des Umfangs einer gemäß § 132 Abs 1 AußStrG vorweg erteilten pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.OGH 4 Ob 180/17z, 23.01.2018
- Nur wenn die Auslegung der erstrichterlichen Feststellungen durch die zweite Instanz eine unvertretbare Fehlbeurteilung darstellt, ist die Anrufung des Obersten Gerichtshofs zur Korrektur zulässig.OGH 7 Ob 132/14h, 10.09.2014
- Die Auslegung der in einer gerichtlichen Entscheidung enthaltenen Feststellungen ist jeweils einzelfallbezogen und bildet regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 7 Ob 132/14h, 10.09.2014
- Hier: Auslegung des Sinngehalts einer Entscheidung.OGH 3 Ob 156/13g, 19.02.2014
- Ebenso wenig die Auslegung der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung.OGH 3 Ob 209/11y, 18.01.2012
- Hier: § 528 Abs 1 ZPO.OGH 5 Ob 264/09y, 22.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 115.
- OGH 8 ObA 29/26m, 19.08.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 44/26k, 15.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 168/25x, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 117/25z, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 169/25x, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 54/25m, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 53/25i, 27.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 88/25m, 27.11.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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