Wie streng wird meine Sorgfalt im Einzelfall beurteilt?
betrifft Kläger, Beklagter
Ob Sie die zumutbare Sorgfalt angewendet haben, hängt von den Umständen Ihres Falls ab. Eine Entscheidung darüber hat deshalb in der Regel keine Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ob der Wiederaufnahmskläger die nach § 530 Abs 2 ZPO in Verbindung mit § 1297 ABGB zumutbare Sorgfalt angewendet hat, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Einer Entscheidung darüber kommt grundsätzlich keine über diesen hinausgehende Bedeutung zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterlassung, vom Sachverständigen eine Aufklärung und Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen.OGH 9 Ob 3/20m, 22.01.2020
- Die Beurteilung, ob die Klageangaben geeignet sind, ein mangelndes Verschulden im Sinn des § 530 Abs 2 ZPO darzulegen, ist stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass sich im Regelfall erhebliche Rechtsfragen im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO nicht stellen.OGH 10 Ob 106/08y, 22.12.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111578 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 5 Ob 120/24v, 30.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 27/20m, 07.07.2020, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 102/17s, 28.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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