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Kann ich im Arbeitsverfahren den Verschuldensgrad zum Höchstgericht bringen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte
In der Regel nicht. Hat das Gericht die richtigen Grundsätze angewendet und die maßgeblichen Abgrenzungskriterien nicht wesentlich verletzt, ist die Beurteilung des Verschuldensgrades eine Frage des Einzelfalls. Darin liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Die Beurteilung des Verschuldensgrades unter Anwendung der richtig dargestellten Grundsätze, ohne dass ein wesentlicher Verstoß gegen maßgebliche Abgrenzungskriterien vorläge, kann wegen ihrer Einzelfallbezogenheit nicht als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG gewertet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 32.

Im Gesetz

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