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Bin ich an die vom Berufungsgericht genannten Gründe gebunden?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Hat das Gericht zweiter Instanz Ihr Rechtsmittel zugelassen und führen Sie die rechtliche Beurteilung ordnungsgemäß aus, wird die Entscheidung ohne Beschränkung auf einzelne Gründe überprüft. Der Oberste Gerichtshof ist dabei nicht auf die vom Berufungsgericht genannten Fragen beschränkt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Ist die Rechtsrüge in der Revision zulässig ausgeführt und eine erhebliche Rechtsfrage releviert, ist die rechtliche Beurteilung der zweiten Instanz ohne Beschränkung auf die vom Rechtsmittelwerber in seiner vom Gericht zweiter Instanz für zulässig erklärten Revision geltend gemachten Gründe zu prüfen (vgl Petrasch, EvBl 1989/747).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043707 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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