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Darf ich im Rechtsmittel auch andere Punkte als die zugelassenen ansprechen?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
Wenn Ihr Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof zugelassen ist, sind Sie nicht auf jene Fragen beschränkt, die das Berufungsgericht für wichtig gehalten hat. Sie können alle Gründe vorbringen, die aus Ihrer Sicht gegen die angefochtene Entscheidung sprechen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (29 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

In einer ordentlichen Revision kann der Rechtsmittelwerber nicht nur die vom Berufungsgericht als erheblich angesehenen Rechtsfragen anschneiden, sondern unabhängig davon auch alle anderen Revisionsgründe ausführen, die seiner Ansicht nach gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung sprechen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080388 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 29.

Genannte Normen

ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1 HIV1; ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1 K; ZPO idF WGN 1989 §503 A

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