Zum Inhalt springen

Kann mein eigenes Rechtsmittel meine Lage verschlechtern?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Bekämpfen Sie einen Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts, kann der Oberste Gerichtshof gleich in der Sache entscheiden. Diese Entscheidung darf auch zu Ihrem Nachteil ausfallen. Das gilt ebenso in Sozialrechtssachen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.09.2018 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Sachentscheidung durch den OGH im Sinne des § 519 Abs 2 Satz 2 ZPO kann auch zum Nachteil des Rekurswerbers getroffen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043850 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Verschlechterung trotz eigenem Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss
Verfahrensrecht · Prüfumfang beim Rekurs gegen Aufhebung
Verfahrensrecht · Kein Verschlechterungsverbot beim Rekurs
Verfahrensrecht · Anfechtbarkeit eines Aufhebungsbeschlusses