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Kann ich einen Beschluss bekämpfen, der mein Verfahren beendet?

günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Setzt ein Beschluss des Gerichts zweiter Instanz dem Verfahren endgültig ein Ende, können Sie ihn bekämpfen, auch wenn die Klage nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurde. Voraussetzung ist, dass Ihnen der Rechtsschutz damit endgültig verweigert wird. Ein bloßer Auftrag, einen Kostenvorschuss zu erlegen, reicht dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Lehre und Rechtsprechung haben die analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt, mit denen - ohne Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen - dem Verfahren ein Ende gesetzt wird, so dass sie ihrem Wesen nach einer Klagszurückweisung gleichkommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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