Kann ich einen Beschluss bekämpfen, der mein Verfahren beendet?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Ja. Setzt ein Beschluss des Gerichts zweiter Instanz dem Verfahren endgültig ein Ende, können Sie ihn bekämpfen, auch wenn die Klage nicht ausdrücklich zurückgewiesen wurde. Voraussetzung ist, dass Ihnen der Rechtsschutz damit endgültig verweigert wird. Ein bloßer Auftrag, einen Kostenvorschuss zu erlegen, reicht dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Lehre und Rechtsprechung haben die analoge Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO auf berufungsgerichtliche Aufhebungsbeschlüsse anerkannt, mit denen - ohne Zurückweisung einer Klage aus formellen Gründen - dem Verfahren ein Ende gesetzt wird, so dass sie ihrem Wesen nach einer Klagszurückweisung gleichkommen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Auftrag zum Erlag eines Kostenvorschusses bzw die Zurückweisung eines in diesem Zusammenhang erhobenen Rekurses kann der abschließenden Verweigerung des Rechtsschutzes nicht gleichgehalten werden.OGH 6 Ob 236/17z, 17.01.2018
- Hier: Zurückweisung einer Aufrechnungseinrede.OGH 9 Ob 38/16b, 28.10.2016
- Die ausscheidende Partei ist durch die Entscheidung beschwert.OGH 4 Ob 175/14k, 21.10.2014
- Die prozessual begründete Verweigerung einer im Berufungsverfahren erstmals vorgetragenen Klagsänderung, mit der ein neuer Anspruch erhoben wurde, ist einer Teilzurückweisung der Klage aus formellen Gründen gleichzuhalten.OGH 8 ObA 71/12t, 28.05.2013
- Hier: Keine analoge Anwendung, weil ein mit der Einschreiterin rechtmäßig begründetes Prozessverhältnis nicht vorlag.OGH 4 Ob 54/10k, 20.04.2010
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Wechselmandatsverfahren.OGH 8 Ob 264/00g, 05.07.2001
- Hier: Infolge abändernder Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz über die Berichtigung einer Parteibezeichnung kommt es zu einem Parteiwechsel.OGH 4 Ob 267/00v, 24.10.2000
- Hier: Einstellung des Verfahrens nach Löschung einer GesmbH gemäß § 2 AmtslöschungsG.OGH 9 Ob 378/97x, 09.12.1998
- Voraussetzung ist, dass der Rechtsschutz abschließend (definitiv) verweigert wird.OGH 4 Ob 510/96, 30.01.1996
- Danach sollen berufungsgerichtliche Beschlüsse, welche die Prozessführung beschneiden, anfechtbar sein (vgl EvBl 1989/60).OGH 2 Ob 7/94, 06.12.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 5 Ob 92/18t, 12.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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