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Kann ich es bekämpfen, wenn beide Gerichte mein Vorbringen ablehnen?

betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Hat schon das Erstgericht Ihr verspätetes Vorbringen zurückgewiesen und bestätigt das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung, ist die Sache endgültig erledigt. Sie können das auch nicht als Fehler des Verfahrens beim Obersten Gerichtshof geltend machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.03.2017 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der - auch allenfalls im Berufungsurteil enthaltene - Beschluss, mit dem das Gericht zweiter Instanz den Zurückweisungsbeschluss des Erstgerichtes nach § 179 Abs 1 ZPO bestätigt hat, kann im Hinblick auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO - auch aus dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens - nicht angefochten werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036878 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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