Kann ich gegen die Begründung einer Aufhebung vorgehen?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Verfahren
Sie können einen Beschluss, mit dem eine Entscheidung aufgehoben wurde, auch dann bekämpfen, wenn Sie nur die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Vorgaben angreifen. Das gilt selbst dann, wenn diese Vorgaben nur aus der Begründung hervorgehen. Denn auch eine nachteilige Rechtsansicht beeinträchtigt Ihre Stellung im Verfahren.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (69 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Den Parteien steht der Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss nicht nur dann zu, wenn sie die Aufhebung der erstgerichtlichen Entscheidung bekämpfen, sondern auch dann, wenn sie lediglich die dem Erstgericht erteilten Aufträge und Bindungen anfechten, obwohl sich diese nur aus den Gründen des Beschlusses ergeben, da nicht nur die Aufhebung selbst, sondern auch eine nachteilige Rechtsansicht im Aufhebungsbeschluss die verfahrensrechtliche Stellung der Parteien beeinträchtigt (vgl SZ 18/48; Fasching 4,414).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Bindung an eine im Aufhebungsbeschluss eines Rechtsmittelgerichts ausgeführte Rechtsansicht besteht ganz allgemein aber nur insoweit, als diese Ausführungen für die Aufhebung überhaupt maßgebend waren.OGH 1 Ob 9/19h, 05.03.2019
- Eine Beschwer bloß durch die Entscheidungsgründe kann bei einem Aufhebungsbeschluss vorliegen.OGH 8 ObA 23/16i, 17.08.2016
- Wenn sich an der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils durch das Berufungsgericht nichts ändert, kann der Spruch nur dahin lauten, dass dem Rekurs nicht Folge gegeben wird.OGH 2 Ob 41/11k, 24.04.2012
- Gegen einen Aufhebungsbeschluss im Berufungsverfahren kann auch jene Partei Rekurs erheben, die selbst die Aufhebung erwirkt hat. In diesem Fall genügt eine materielle Beschwer durch die Begründung der Entscheidung, weil das Erstgericht im zweiten Rechtsgang an die Rechtsansicht des Berufungsgerichts und an die auf dieser Basis erteilten Aufträge gebunden ist.OGH 8 Ob 6/10f, 21.12.2010
- Hier: § 64 AußStrG 2005.OGH 3 Ob 59/08k, 10.04.2008
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Mit dem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss kann auch allein dessen Begründung angefochten werden.OGH 4 Ob 581/95, 07.11.1995
- Hier: § 20 Abs 5 BStG 1971.OGH 3 Ob 637/76, 09.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 69.
- OGH 3 Ob 151/25i, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 40/25t, 10.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 144/24w, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 208/24z, 29.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 93/24p, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 128/24y, 10.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 56/24k, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 201/23z, 05.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 42/23d, 21.02.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 14 · Anleitungs- und Belehrungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 519
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss
Verfahrensrecht · Anfechtung nach eigener erfolgreicher Berufung
Verfahrensrecht · Bekämpfung der Begründung eines Aufhebungsbeschlusses
Verfahrensrecht · Aufhebungsbeschluss und Gegenforderung
Verfahrensrecht · Aufhebungsbeschluss ohne Rechtsmittelzulassung