Bekomme ich Kosten, wenn ich auf ein unzulässiges Rechtsmittel antworte?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelgegner
Auch wenn das Rechtsmittel der Gegenseite gar nicht zulässig ist, wird Ihre Antwort darauf nicht zurückgewiesen. Kosten dafür bekommen Sie aber nur, wenn Sie auf die Unzulässigkeit hinweisen und auf die Argumente der Gegenseite dazu eingehen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Da das Gesetz nicht ausspricht, dass eine Rekursbeantwortung im Fall der absoluten Unzulässigkeit des Rekurses unstatthaft wäre, ist die Rekursbeantwortung nicht wie der Rekurs selbst zurückzuweisen. Kostenersatz gebührt für die Rekursbeantwortung nur, wenn auf die Unzulässigkeit des gegnerischen Rekurses hingewiesen und zu den für die Zulässigkeit ins Treffen geführten Argumenten des Rekurswerbers Stellung genommen wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Gegenpartei ist der behaupteten Zulässigkeit unter konkretem Hinweis auf die Unzulässigkeit entgegengetreten.OGH 4 Ob 12/23b, 31.01.2023
- Nutzt der Prozessgegner die Beantwortungsmöglichkeit nicht dazu, um auf die (absolute) Unzulässigkeit des Rechtsmittels hinzuweisen, ist seine Rechtsmittelbeantwortung jedenfalls als unzulässig zurückzuweisen.OGH 1 Ob 101/20i, 24.06.2020
- In Fällen, in denen überhaupt keine Revisionsrekursbeantwortung zulässig ist (hier: § 402 Abs 2 EO), besteht kein Raum für einen Kostenzuspruch.OGH 6 Ob 61/10d, 15.04.2010
- Der mehrfach vertretenen Ansicht, eine Rekursbeantwortung wäre im Fall der absoluten Unzulässigkeit des Rekurses unstatthaft, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.OGH 3 Ob 4/09y, 25.02.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124565 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 27.
- OGH 5 Ob 218/24f, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 18/24v, 12.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 223/23i, 19.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 34/21t, 08.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 203/19t, 30.04.2020
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 83/19w, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 69/18i, 28.06.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beantwortung eines unzulässigen Rechtsmittels
Verfahrensrecht · Ersatz für die Rechtsmittelbeantwortung
Verfahrensrecht · Kostenersatz für die Revisionsbeantwortung
Verfahrensrecht · Kosten für die Rechtsmittelbeantwortung
Verfahrensrecht · Kosten bei erfolglosem Rechtsmittel des Gegners