Darf das Gericht mehr abändern, als ich angefochten habe?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Antragsgegner
Nein. Was Sie in Ihrem Rechtsmittel nicht bekämpft haben, ist bereits rechtskräftig. Geht das Rekursgericht darüber hinaus, ist seine Entscheidung in diesem Umfang nichtig.
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Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Ein Überschreiten des die Anfechtungsgrenzen bestimmenden Rekursantrages verstößt gegen die Teilrechtskraft und bewirkt insoweit Nichtigkeit der Rekursentscheidung.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043956 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 174/17z, 21.12.2017
Im Gesetz
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