Zum Inhalt springen

Was gilt, wenn das Gericht über meinen Antrag hinausgeht?

betrifft Kläger, Beklagte, Berufungswerber
Das Berufungsgericht darf nur über das entscheiden, was mit der Berufung beantragt wurde. Geht es darüber hinaus, ist seine Entscheidung nichtig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Wenn das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über die Berufungsanträge hinausgegangen ist, wird hiedurch Nichtigkeit begründet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 49.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zurückgewiesener Klagsteil in zweiter Instanz
Verfahrensrecht · Nichtigkeit in dritter Instanz
Verfahrensrecht · Verspätete Berufung inhaltlich behandelt
Verfahrensrecht · Verworfene Nichtigkeitsberufung
Verfahrensrecht · Zurückverweisung an das Berufungsgericht