Was gilt, wenn das Gericht über meinen Antrag hinausgeht?
betrifft Kläger, Beklagte, Berufungswerber
Das Berufungsgericht darf nur über das entscheiden, was mit der Berufung beantragt wurde. Geht es darüber hinaus, ist seine Entscheidung nichtig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Wenn das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung über die Berufungsanträge hinausgegangen ist, wird hiedurch Nichtigkeit begründet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Berufungsgericht gab dem Eventualbegehren in der von der Klägerin zuletzt beantragten, unbeschränkten Form statt, obwohl keine Berufung der Klägerin vorlag.OGH 4 Ob 63/24d, 27.01.2025
- Die Grenzen der Überprüfungsbefugnis des Berufungsgerichtes werden gemäß § 462 Abs 1 ZPO aber nur durch die Berufungsanträge bestimmt; für die Berufungsbeantwortung sieht das Gesetz hingegen nicht einmal einen Rechtsmittelgegenantrag als Inhaltserfordernis vor.OGH 2 Ob 53/06t, 21.09.2006
- Die in der neuerlichen Entscheidung des Berufungsgerichtes über den bereits rechtskräftig erledigten Teil des Klagebegehrens gelegene Nichtigkeit kann vom Obersten Gerichtshof nicht mehr aufgegriffen werden, wenn dieser Anspruchsteil nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens ist.OGH 10 ObS 49/01f, 20.03.2001
- Hier: Rekursverfahren.OGH 5 Ob 186/97g, 10.06.1997
- Hier: Abweisung eines "Hauptbegehrens", über das Erstgericht nicht abgesprochen hat.OGH 4 Ob 42/88, 31.05.1988
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- Hier: Aufhebung des nichtigen Beschlusses, soweit sich dieser auf die Beitrittsgläubigers bezieht, die einem von der betreibenden Partei angefochtenen erstgerichtlichen Aufschiebungsbeschluß nicht bekämpft haben.OGH 3 Ob 13/86, 30.04.1986
- Hier: Rekursantrag eines beigetretenen betroffenen Gläubiger.OGH 3 Ob 141/73, 09.10.1973
- Keine Nichtigkeit, wenn der Beklagte in der Berufung beantragt hat, das Ersturteil im Sinne der gänzlichen Abweisung der Klage abzuändern, und das BerG der Berufung teilweise - wenn auch mangels gesetzmäßig ausgeführter Rechtsrüge zu Unrecht - Folge gegeben hat.OGH 7 Ob 177/73, 03.10.1973
- Verstoß gegen Teilrechtskraft - Nichtigkeit!OGH 8 Ob 328/67, 28.11.1967
- NichtigkeitOGH 5 Ob 323/66, 10.11.1966
- Das dieser Entscheidung zugrundliegende Verfahren wurde jedoch mit dem Beschluß vom 04.02.1959, 2 Ob 420/58, 2 Ob 421/58 (50) für nichtig erklärt. (Wegen nachträglich hervorgekommener res judicata).OGH 2 Ob 420/58, 04.02.1959
- Überschreitung des Klagebegehrens.OGH 2 Ob 26/58, 21.05.1958
- GegenforderungOGH 2 Ob 883/54, 07.12.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 49.
- OGH 2 Ob 128/24y, 10.09.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 117/17t, 21.12.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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