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Gibt es beim Rekurs eine mündliche Verhandlung?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Im Rekursverfahren ist keine mündliche Verhandlung vorgesehen. Ein Antrag, eine solche Verhandlung anzuberaumen, geht daher ins Leere.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 14.05.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Der Antrag, "eine mündliche Revisionsverhandlung anzuberaumen" ist verfehlt, weil im Rekursverfahren eine solche nicht vorgesehen ist (§ 526 Abs 1 ZPO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044000 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 21.

Im Gesetz

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