Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 1 Ob 28/25m
Worum es ging: Wie lange gilt eine einstweilige Verfügung?
Fachgebiete laut RIS: Exekutionsrecht, Grundbuchsrecht, Konsumentenschutz und Produkthaftung
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das Gericht muss von sich aus festlegen, für welche Zeit eine einstweilige Verfügung gilt. Es ist dabei nicht an die Anträge der Parteien gebunden. Auch wenn niemand einen Antrag dazu stellt, muss es die Frist festsetzen.
Die Sicherheitsleistung dient dazu, den Schaden und die Kosten des Gegners abzudecken, falls sich die einstweilige Verfügung als unberechtigt herausstellt. Lässt sich der mögliche Schaden noch nicht sicher abschätzen, genügt zunächst ein verhältnismäßig niedriger Betrag. Er kann später erhöht werden, wenn er sich als zu gering erweist.
Hat der Gegner im Rekurs beantragt, den Antrag abzuweisen, darf auch erst das Rekursgericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Ihre eigenen Vermögensverhältnisse spielen dabei keine Rolle, weder für die Frage, ob eine Sicherheit zu leisten ist, noch für deren Höhe.
Das Gericht muss nicht eigens erheben, wie hoch der Schaden der beklagten Partei ausfallen könnte. Es bestimmt die Sicherheit nach freiem Ermessen.
Auch wenn Sie Ihren Anspruch ausreichend belegt haben, kann das Gericht den Vollzug der Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Das gilt, wenn wegen der Größe des Eingriffs in die Interessen des Gegners Bedenken bestehen. Die Sicherheit schafft dann den nötigen Ausgleich zwischen beiden Seiten.
Wurde ein Belastungs- und Veräußerungsverbot aufgrund des erstgerichtlichen Beschlusses bereits im Grundbuch eingetragen, bleibt dieser Vollzug bestehen. Daran ändert sich nichts, wenn erst das Rekursgericht nachträglich eine Sicherheit auferlegt. Andernfalls wäre der Sicherungszweck der Verfügung vereitelt.
Im Rekursverfahren ist keine mündliche Verhandlung vorgesehen. Ein Antrag, eine solche Verhandlung anzuberaumen, geht daher ins Leere.
Nein. Wie das Gericht zweiter Instanz über die Kosten dieses Verfahrens entschieden hat, kann der Oberste Gerichtshof nicht mehr überprüfen. Ein Fehler in dieser Kostenentscheidung führt auch nicht dazu, dass das Urteil aufgehoben wird.
Über die Kosten entscheidet das Gericht zweiter Instanz endgültig. Der Ausschluss betrifft jede Entscheidung, in der in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird.
Nein. Hat das Gericht zweiter Instanz einen Nichtigkeitsgrund oder ein Verfahrenshindernis verneint, können Sie das nicht weiter bekämpfen. Die erweiterte Anfechtbarkeit im Sicherungsverfahren gilt nur für Entscheidungen in der Sache selbst, nicht für Entscheidungen über Formfragen.
Eine Bindung an eine frühere Entscheidung über eine Verfahrensvoraussetzung setzt nicht voraus, dass diese ausdrücklich im Spruch bejaht wurde. Auch die Verneinung in der Begründung allein kann rechtskräftig werden und ein späteres Gericht binden.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Mödling, 13.11.2024, 14 C 1435/24t-7
Zitierte Paragrafen
EO § 381 EO § 390 EO § 393 EO § 78 JN § 42 ZPO § 405 ZPO § 510 ZPO § 526 ZPO § 528
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.05.2025
Geschäftszahl
1Ob28/25m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätin und die Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Vollmaier als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei D*, vertreten durch die Forsthuber & Partner Rechtsanwälte (OG) in Baden, gegen die Gegnerin der gefährdeten Partei N* GmbH, *, vertreten durch die Skribe Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen einstweiliger Verfügung, über die Revisionsrekurse der gefährdeten Partei und der Gegnerin der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht vom 10. Dezember 2024, GZ 17 R 193/24i-12, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Mödling vom 13. November 2024, GZ 14 C 1435/24t-7, teilweise abgeändert, teilweise bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
I. Der Antrag der gefährdeten Partei auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung wird zurückgewiesen.
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