Habe ich Anspruch auf eine mündliche Verhandlung im Rechtsmittel?
betrifft Antragsteller, Rechtsmittelwerber, Parteien eines Verfahrens
Auch wenn Sie ausdrücklich eine mündliche Verhandlung über Ihr Rechtsmittel beantragen, muss das Gericht sie nicht durchführen. Ob eine solche Verhandlung nötig ist, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Das gilt selbst dann, wenn in erster Instanz eine mündliche Verhandlung zwingend war.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Das Rekursgericht muss selbst bei Vorliegen eines (ausdrücklichen) Antrags einer Partei auf Durchführung einer mündlichen Rekursverhandlung diese nicht zwingend vornehmen; auch in diesem Fall fällt die Beurteilung der Notwendigkeit einer solchen mündlichen Rekursverhandlung allein in das pflichtgemäße Ermessen des Rekursgerichts. Das gilt selbst dann, wenn eine mündliche Verhandlung für das Verfahren erster Instanz zwingend vorgeschrieben ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Erwachsenenschutzverfahren (Antrag auf Beendigung und Umbestellung)OGH 6 Ob 12/26x, 18.03.2026
- Hier: Rekurs gegen eine Entscheidung der Rechtsabteilung des Patentamtes gemäß § 37 MSchG iVm § 139 PatG.OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024
- Hier: Antrag auf Nachlass von Zwangsstrafen nach § 285 Abs 3 UGB.OGH 6 Ob 150/16a, 30.08.2016
- Hier: Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse.OGH 1 Ob 117/11d, 21.07.2011
- Hier: Rechtslage nach § 283 UGB idF Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111).OGH 6 Ob 129/11f, 18.07.2011
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Sachwalterschaftsverfahren.OGH 8 Ob 159/08b, 27.01.2009
- Hier: Obsorgeverfahren.OGH 7 Ob 126/07s, 29.08.2007
- Bei Verhängung einer Zwangsstrafe im Firmenbuchverfahren ist eine mündliche Verhandlung keineswegs zwingend, sondern nur dann vorzunehmen, wenn sie das Gericht für erforderlich hält.OGH 6 Ob 261/06k, 30.11.2006
- Für die Ausübung dieses Ermessens sind regelmäßig die besonderen Umstände des Einzelfalls maßgeblich.OGH 1 Ob 46/06f, 16.05.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 31.
- OGH 4 Ob 148/24d, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 8/22p, 29.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 109/16i, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 283 · Zwangsstrafen
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