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Muss verhandelt werden, wenn ich in der Berufung Neues bringe?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Haben Sie zulässiges neues Vorbringen schon in der Berufungsschrift erstattet, ist darüber mündlich zu verhandeln. Eine mündliche Berufungsverhandlung ist auch dann anzuberaumen, wenn niemand sie beantragt hat.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Wurden die zulässigen Neuerungen bereits in der Berufungsschrift vorgebracht, ist darüber ungeachtet eines darauf abzielenden Antrages eine mündliche Berufungsverhandlung anzuberaumen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085787 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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