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Verletzt es meine Rechte, dass kein weiteres Rechtsmittel zusteht?

betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte
Dass das Gesetz den Weg zum Höchstgericht in bestimmten Fällen versperrt, verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen die Menschenrechtskonvention. Das Höchstgericht sieht deshalb keinen Anlass, diese Beschränkung beim Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Weder Art 92 Abs 1 B-VG noch Art 6 MRK sind geeignet, Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 erster Fall ZPO hervorzurufen. Der OGH sieht sich daher nicht veranlasst, die Aufhebung dieser Gesetzesbestimmung gemäß § 140 Abs 1 B-VG beim VfGH zu beantragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044057 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 36.

Im Gesetz

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