Prüft das Höchstgericht ohne zulässiges Rechtsmittel, ob es zuständig war?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensbeteiligte
Fehlt ein zulässiges Rechtsmittel, kann das Höchstgericht nicht von sich aus aufgreifen, ob die Sache überhaupt vor ein österreichisches Gericht gehört und das bisherige Verfahren deshalb fehlerhaft war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 25.05.2022 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Fehlt es an einem zulässigen Rechtsmittel, kann der OGH die Frage, ob die Streitsache der inländischen Gerichtsbarkeit entzogen und das bisherige Verfahren deshalb nichtig ist, auch nicht von Amts wegen aufgreifen (EvBl 1963/55).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unzulässigkeit des Rechtsmittels gemäß § 502 Abs 4 Z 1 ZPO.OGH 1 Ob 571/84, 05.06.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 13.
- OGH 5 Ob 64/22f, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 65/22b, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 66/22z, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 67/22x, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 68/22v, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 69/22s, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 70/22p, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 71/22k, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 72/22g, 25.05.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 73/22d, 25.05.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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