Kann ich zum Obersten Gerichtshof, wenn meine Klage zurückgewiesen wurde?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Der Ausschluss des weiteren Rechtsmittels gilt auch dann, wenn das Rekursgericht eine rein formale Entscheidung des Erstgerichts überprüft hat, etwa die Zurückweisung einer Klage. Die Ausnahme, die sonst für zurückweisende Beschlüsse vorgesehen ist, wird auf diese Fälle nicht sinngemäß angewendet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Dieser Rekursausschluss gilt auch für die Anfechtung von überprüfenden Rekursentscheidungen zu erstinstanzlichen Formalentscheidungen einschließlich der Klagszurückweisung (keine analoge Anwendung der Ausnahme in § 528 Abs 2 Z 2 ZPO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist in diesem Fall nicht möglich, sodass es auf die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht ankommt.OGH 8 Ob 175/22a, 25.01.2023
- Hier: Zurückweisung eines Rekurses mangels Anwaltsunterschrift.OGH 8 Ob 175/22a, 25.01.2023
- Hier: Das Gericht zweiter Instanz änderte die Entscheidung dahin ab, dass es die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs zurückwies.OGH 2 Ob 107/20d, 06.08.2020
- Es gelten auch die Revisionsrekursbeschränkungen des § 528 Abs 2 Z 1a ZPO.OGH 2 Ob 61/19p, 29.04.2019
- Hier: Bestätigung der Klagszurückweisung wegen entschiedener Rechtssache.OGH 2 Ob 61/19p, 29.04.2019
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- Hier: Bestätigung der Klagszurückweisung mangels internationaler Zuständigkeit durch das Rekursgericht.OGH 9 Ob 24/12p, 20.06.2012
- Der Revisionsrekurs ist jedenfalls unzulässig, wenn der Entscheidungsgegenstand 4.000 EUR nicht übersteigt. Dies gilt auch für Beschlüsse, mit denen das Rekursgericht einen Rekurs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen hat.OGH 6 Ob 34/09g, 26.03.2009
- Hier: Das Gericht zweiter Instanz änderte die Entscheidung dahin ab, dass es die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit des Erstgerichts zurückwies.OGH 7 Ob 63/08b, 09.04.2008
- Formalentscheidungen des Gerichts zweiter Instanz sind nicht mehr weiter anfechtbar, soweit der jeweilige Streitfall in der Sache selbst einer Kognition durch das Höchstgericht entzogen ist. Daher ist ein Revisionsrekurs selbst dann unzulässig, wenn eine Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde und der Entscheidungsgegenstand, über den das Rekursgericht entschied, 4.000 EUR nicht übersteigt.OGH 1 Ob 185/04v, 12.10.2004
- Der in § 528 Abs 2 Z 1 ZPO verankerte Rechtsmittelausschluss ist mangels einer Ausnahmeregelung schon zufolge seiner allgemein gehaltenen Fassung auf alle Beschlüsse des Rekursgerichts auszudehnen, also nicht bloß auf Entscheidungen in der Sache selbst, sondern auch auf verfahrensrechtliche Beschlüsse.OGH 2 Ob 71/95, 14.09.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044496 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 29.
- OGH 5 Ob 56/26k, 19.05.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 144/23x, 28.09.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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