Zählt eine Zurückweisung, wenn das Gericht meine Gründe inhaltlich prüfte?
betrifft Kläger, Beklagter, Schuldner, Insolvenzverwalter
Hat das Rekursgericht Ihr Rechtsmittel zwar formell zurückgewiesen, Ihre Gründe aber inhaltlich geprüft und für nicht berechtigt gehalten, liegt in Wahrheit eine bestätigende Entscheidung vor. Ein weiterer Weg zum Obersten Gerichtshof steht Ihnen dann nicht offen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Bei rekursgerichtlicher Verneinung einer Beschwer des Gemeinschuldners durch die erstgerichtliche Ablehnung der Ausscheidungsfähigkeit behaupteter Amtshaftungsansprüche des Gemeinschuldners gegen den Masseverwalter liegt in Wahrheit nicht eine Zurückweisung, sondern eine Abweisung des Rekurses vor, gegen die ein weiterer Rechtszug an den OGH nicht mehr offensteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Rechtsprechung kann auch im Geltungsbereich des Außerstreitgesetzes BGBl I 2003/111 jedenfalls insoweit aufrecht erhalten werden, als eine Verletzung des rechtlichen Gehörs - wie im vorliegenden Fall- nicht zu befürchten ist.OGH 6 Ob 207/05t, 06.10.2005
- Hier: Zwangsstrafenverfahren nach §§ 277 ff HGB.OGH 6 Ob 125/05h, 14.07.2005
- Begründete das Rekursgericht der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs folgend umfangreich, warum es den Rekurs für inhaltlich nicht berechtigt hält, kann sich die Rekurswerberin durch den formell ihren Rekurs zurückweisenden Spruchteil nicht beschwert erachten.OGH 6 Ob 125/05h, 14.07.2005
- Begründete das Rekursgericht umfangreich, warum es den Rekurs für inhaltlich nicht berechtigt hält, kann sich die Rekurswerberin durch den formell ihren Rekurs zurückweisenden Spruchteil nicht beschwert erachten.OGH 6 Ob 144/05b, 14.07.2005
- Hat das Rekursgericht den Rekurs zwar "mangels Beschwer" zurückgewiesen, die behaupteten Rekursgründe aber geprüft und den Rekurs inhaltlich behandelt, liegt in Wahrheit ein bestätigender Beschluss vor.OGH 8 Ob 49/02t, 07.03.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 75/18w, 17.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Zurückweisung mit inhaltlicher Prüfung
Verfahrensrecht · Formale Zurückweisung ist keine Bestätigung
Verfahrensrecht · Zurückweisung trotz zugelassener Revision
Verfahrensrecht · Verweigerte Verfahrensfortsetzung, Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Weiterer Rechtszug bei formaler Zurückweisung