Was gilt, wenn das Gericht zurückweist und trotzdem inhaltlich prüft?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Weist ein Gericht Ihr Rechtsmittel zurück, prüft es aber trotzdem den Inhalt, so gilt sein Beschluss als Entscheidung in der Sache. Der zurückweisende Teil bleibt dann ohne Bedeutung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 02.06.2026 (59 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Zurückweisung eines Rechtsmittels von der ersten oder zweiten Instanz kann zwar durch Rekurs an die nächst höhere Instanz angefochten werden, wenn eine sachliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung nicht stattgefunden hat. Nimmt das Gericht jedoch eine Sachprüfung vor, obgleich es zunächst seine Entscheidungsbefugnis verneint (zB wegen mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses, wegen Unzulässigkeit, wegen Verspätung), so ist ein solcher Beschluss als Sachentscheidung anzusehen; der formale Teil ist dann unbeachtlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen die Abweisung eines Antrags nach § 82 ZPO als jedenfalls unzulässig nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, weil das Rekursgericht den Rekurs des Klägers auch inhaltlich behandelte.OGH 2 Ob 117/25g, 18.09.2025
- Hier: Zurückweisung (auch) eines Antrags auf Enthebung des einstweiligen Erwachsenenvertreters.OGH 8 Ob 142/24a, 25.04.2025
- hier: verfahrensleitender Beschluss ohne inhaltliche Entscheidung über den AntragOGH 1 Ob 100/23x, 13.07.2023
- Dies gilt auch im Außerstreitverfahren.OGH 2 Ob 157/22k, 25.10.2022
- Volle Bestätigung wegen Übereinstimmung der in beiden Instanzen getroffenen Entscheidungen in der Sache liegt auch vor, wenn das Rekursgericht - neben dem Zurückweisungsgrund - einen für die Bestätigung maßgeblichen Grund erläutert. Ob die Gründe beider Instanzen übereinstimmen, ist belanglos. Es genügt, wenn die meritorische Überprüfung im Rahmen einer Hilfsbegründung erfolgt.OGH 3 Ob 116/09v, 23.06.2009
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- Ein Beschluss, mit dem das Gericht zweiter Instanz den Rekurs zwar formal zurückweist, aber dazu die angefochtene Entscheidung nicht nur formell, sondern auch in sachlicher Hinsicht überprüft, ist als Sachentscheidung anzusehen; ihr formaler Teil wird für unbeachtlich gehalten.OGH 3 Ob 116/09v, 23.06.2009
- Im angefochtenen Beschluss überprüfte das Gericht zweiter Instanz die erstinstanzliche Entscheidung in sachlicher Hinsicht. Damit liegen aber konforme Entscheidungen vor.OGH 3 Ob 14/09v, 22.04.2009
- Volle Bestätigung wegen Übereinstimmung der in beiden Instanzen getroffenen Entscheidungen in der Sache liegt auch vor, wenn das Rekursgericht - neben dem Zurückweisungsgrund - einen für die Bestätigung maßgeblichen Grund erläutert.OGH 3 Ob 226/07t, 23.10.2007
- Hier: Zur Rechtsmittelzulässigkeit bei Konformatsentscheidungen im Ablehnungsverfahren nach § 24 Abs 2 JN (siehe auch RS0044509).OGH 4 Ob 117/07w, 10.07.2007
- Hier: Zurückweisung mangels Beschwer.OGH 3 Ob 26/02y, 30.08.2002
- Hier: Zurückweisung mangels Rechtsschutzinteresses.OGH 3 Ob 152/00z, 21.03.2001
- Im vorliegenden Fall hat das Rekursgericht ungeachtet der von ihm ausgesprochenen Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags die angefochtene Entscheidung auf ihre sachliche Richtigkeit geprüft und die rechtlichen Erwägungen des Erstgerichtes ausdrücklich gebilligt.OGH 1 Ob 621/94, 13.12.1994
- Gleichzuhalten sind Fälle, in denen das Gericht zweiter Instanz den Rekurs zwar formal zurückweist, aber dazu die angefochtene Entscheidung nicht nur formell, sondern sachlich überprüfen muss.OGH 1 Ob 8/94, 29.08.1994
- Hier: Zwei völlig inhaltsgleiche Rekurse, von denen das Rekursgericht jedenfalls einen sachlich bestätigend erledigte. Zurückweisung des anderen Rekurses.OGH 7 Ob 565/90, 07.06.1990
- Hier: Antrag auf Aufhebung der Ferialsacheerklärung.OGH 2 Ob 206/82, 09.11.1982
- Hier: Mangelnde Parteifähigkeit wegen Tod.OGH 5 Ob 632/80, 02.09.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044232 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 59.
- OGH 3 Ob 90/26w, 02.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 11/26b, 23.02.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 125/24v, 23.09.2024
- OGH 4 Ob 3/24f, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 134/22d, 24.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 113/22s, 24.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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