Wann gilt ein Beschluss als von beiden Gerichten bestätigt?
günstig für Rechtsmittelwerber betrifft Prozessparteien, Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagte
Ein bestätigender Beschluss liegt nur dann vor, wenn beide Instanzen entweder inhaltlich oder beide formal entschieden haben. Haben sie auf unterschiedlichen Ebenen entschieden, ist es keine Bestätigung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (91 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein bestätigender Beschluss liegt nur dann vor, wenn entweder in beiden Instanzen meritorisch oder formal entschieden wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen die Abweisung eines Antrags nach § 82 ZPO als jedenfalls unzulässig nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO, weil das Rekursgericht den Rekurs des Klägers auch inhaltlich behandelte.OGH 2 Ob 117/25g, 18.09.2025
- Hier: Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses mit "Maßgabe", wenn diese nur der Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichts dient, ohne dessen Rechtskraftwirkung zu berühren.OGH 8 Ob 116/19w, 25.10.2019
- Es kommt auf den übereinstimmenden Entscheidungswillen, nicht aber auf die Begründung an.OGH 8 Ob 19/16a, 29.03.2016
- Eine volle Bestätigung wegen Übereinstimmung der in beiden Instanzen getroffenen Entscheidungen in der Sache liegt nach ständiger Rechtsprechung auch dann vor, wenn das Rekursgericht zwar den Rekurs formal zurückweist, zusätzlich aber die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung geprüft und bestätigt oder ‑ neben dem Zurückweisungsgrund ‑ einen für die Bestätigung maßgeblichen Grund erläutert hat.OGH 6 Ob 93/13i, 06.06.2013
- Im angefochtenen Beschluss überprüfte das Gericht zweiter Instanz die erstinstanzliche Entscheidung in sachlicher Hinsicht. Damit liegen aber konforme Entscheidungen vor.OGH 3 Ob 14/09v, 22.04.2009
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Hier: § 171 KO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO.OGH 8 Ob 13/08g, 28.02.2008
- Im vorliegenden Fall wurde der Rekurs gegen den Beschluss des Erstgerichtes aus formellen Gründen ohne meritorische Prüfung zurückgewiesen. Somit liegt keine Bestätigung des Beschlusses des Erstgerichtes vor.OGH 10 ObS 141/06t, 12.09.2006
- Volle Bestätigung wegen Übereinstimmung der in beiden Instanzen getroffenen Entscheidungen in der Sache liegt auch vor, wenn das Rekursgericht auch die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestätigte oder auch - neben dem Zurückweisungsgrund - einen für die Bestätigung maßgeblichen Grund erläutert.OGH 3 Ob 291/05y, 24.11.2005
- Eine abweichende Begründung ändert nichts am Vorliegen konformer Entscheidungen, wenn die gebotene Erledigungsart übereinstimmt.OGH 3 Ob 228/02d, 19.09.2002
- Hat das Rekursgericht den Rekurs zwar "mangels Beschwer" zurückgewiesen, die behaupteten Rekursgründe aber geprüft und den Rekurs inhaltlich behandelt, liegt in Wahrheit ein bestätigender Beschluss vor.OGH 8 Ob 49/02t, 07.03.2002
- Grundsätzlich kann von einem bestätigenden Beschluss nur dann gesprochen werden, wenn die vom Gesetz gebotene Erledigungsart in beiden Instanzen übereinstimmt, und zwar in dem Sinn, dass entweder in beiden Instanzen meritorisch oder formal entschieden wurde.OGH 1 Ob 335/99t, 28.03.2000
- Dass die Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses aus anderen Gründen als jenen des Erstgerichts erfolgt ist, ändert nichts an der Unzulässigkeit des Revisionsrekurses, wenn beide Instanzen meritorisch gleichlautend entschieden haben, ohne dass das Rekursgericht eine inhaltliche Änderung des eindeutig erkennbaren Entscheidungswillens des Erstrichters vorgenommen hat.OGH 1 Ob 239/98y, 29.09.1998
- Ausschluss der Wiedereinsetzung gemäß § 58 Abs 2 EO im Widerspruchsverfahren nach § 83 EO aF.OGH 3 Ob 208/97b, 12.11.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 91.
- OGH 3 Ob 189/25b, 17.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 126/25p, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 100/25i, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 118/25m, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 120/25f, 23.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 3/24f, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 185/23a, 30.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 113/22s, 24.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 62/20p, 29.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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