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Kann ich zum Höchstgericht, wenn es nur um Kostenvorschüsse geht?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Insolvenzbeteiligte
Nein. Entscheidungen über Kosten, etwa der Auftrag, einen Kostenvorschuss zu erlegen, können Sie beim Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn das Gericht zweiter Instanz das Rechtsmittel ausdrücklich für zulässig erklärt hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (16 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Unzulässigkeit des Rekurses gegen einen Zurückweisungsbeschluss der zweiten Instanz, der sich auf einen Beschwerdegegenstand im Kostenpunkt bezogen hatte (hier: Vorschuss des Masseverwalters) auch dann, wenn die zweite Instanz den Rekurs für zulässig erklärt hatte.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 16.

Im Gesetz

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